Zwangsversteigerungen am Bezirksgericht Völkermarkt
Am Bezirksgericht Völkermarkt sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 1. November 2026). Die Termine stammen aus der Ediktsdatei der österreichischen Justiz; verbindlich ist stets die Bekanntmachung der zuständigen Stelle.
Aktuelle Termine am Bezirksgericht Völkermarkt
- Obj.1 Unbebautes Baugrundstück5. Februar 2027Obj.1 Unbebautes Baugrundstück in St. Kanzian am Klopeiner9122 St. Kanzian am KlopeinerBezirksgericht Völkermarkt50.000 €
- Obj.2 EZ 355 als Ganzes5. Februar 2027Obj.2 EZ 355 als Ganzes in St. Kanzian am Klopeiner9122 St. Kanzian am KlopeinerBezirksgericht Völkermarkt165.000 €
- Obj.3 EZ 355 nur GStk .20/15. Februar 2027Obj.3 EZ 355 nur GStk .20/1 in St. Kanzian am Klopeiner9122 St. Kanzian am KlopeinerBezirksgericht Völkermarkt161.000 €
- Obj.4 EZ 355 nur GStk 134/15. Februar 2027Obj.4 EZ 355 nur GStk 134/1 in St. Kanzian am Klopeiner9122 St. Kanzian am KlopeinerBezirksgericht Völkermarkt2.700 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Bezirksgericht Völkermarkt
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 1. November 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Bezirksgericht Völkermarkt?
Stand 1. November 2026 sind am Bezirksgericht Völkermarkt 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Bezirksgericht Völkermarkt?
Der nächste Termin ist am 5. Februar 2027 um 09:00: Obj.1 Unbebautes Baugrundstück in St. Kanzian am Klopeiner, Bezirksgericht Völkermarkt.
Welche Stelle führt die Versteigerungen am Bezirksgericht Völkermarkt durch?
Die aktuellen Termine laufen bei Bezirksgericht Völkermarkt. Zuständig ist in Österreich das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt.
Wie hoch sind die Schätzwerte am Bezirksgericht Völkermarkt?
Der Median der Schätzwerte liegt bei 105.500 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 1. November 2026). Der Schätzwert ist der vom Gericht festgestellte Wert der Liegenschaft; das geringste Gebot beträgt die Hälfte davon (§ 151 Abs. 1 EO).
Woher stammen die Termine?
Aus der Ediktsdatei der österreichischen Justiz. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die amtliche Veröffentlichung der zuständigen Stelle.